Absenzen- und Urlaubsreglement Kindergarten und Primarschule
Kurzüberbersicht Urlaubsregelung
Absenz | Begründung | Antrag | Kompetenz | Häufigkeit |
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Quartals-Halbtag | Grundsätzlich frei verwendbar (§38 Abs. 1 Schulgesetz) | Mitteilung 2 Schultage im Voraus | Klassenlehrperson | kumulierbar (Ausnahmen gelten bei besonderen Schulanlässen wie Projektwoche, Schulschlussfeier, Lager usw.) |
Dispensation 1 Tag | Ausschliesslich in wichtigen, begründeten Fällen | Antrag 2 Wochen im Voraus | Schulleitung | |
Dispensation ab 1 Tag | Ausschliesslich in wichtigen, begründeten Fällen | Antrag 4 Wochen im Voraus | Schulleitung | |
Krankheit, Unfall | Eltern informieren unverzüglich die Schulleitung | Arztzeugnis bei längerer Abwesenheit als 2 Wochen | ||
Unentschuldigte Absenzen | Strafkompetenz Gemeinderat |
Der Wunsch nach längeren Ferien ist kein hinreichender Grund für eine Dispensation und eine diesbezügliche Absenz wird somit nicht genehmigt. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn ein besonderer Anlass im persönlichen Umfeld des Schülerin oder des Schülers stattfindet.
Grundsätzlich muss bei allen Urlaubsformen der Lerninhalt der verpassten Lektionen vor - oder nachgeholt werden. Es besteht die Holschuld.